von Pressemittelung
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3. Februar 2023
Kommunale Selbstbestimmung, mehr Sicherheit im Straßenverkehr und erhöhte Achtsamkeit für Fußgänger – drei politische Ziele, über die eigentlich bisher immer Konsens in der Kommunalpolitik herrschte. Eigentlich. Die gestrige Stadtratssitzung lässt jedoch Zweifeldarüber aufkommen – und auch Zweifel an der Ernsthaftigkeit, mit der CDU und AfD in Gotha agieren. Während im Kreistag ein Antrag zum Beitritt des Landkreises zum Bündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ durch SPD-Landrat Onno Eckert verwaltungsseitig eingebracht wurde und eine Mehrheit mit den Stimmen von Bündnis 90/ Die Grünen, SPD, CDU, FDP, Freien Wählern und der LINKEN fand, stieß der Antrag auf Beitritt in selbiges Bündnis im Stadtrat auf taube Ohren. Lediglich eine Gegenrede der AfD, in der betont wurde, dass eine Tempobegrenzung die Freiheit einschränken würde, führte zur Ablehnung durch AfD und CDU. Selbst Kommunalpolitiker*innen, die beiden Gremien angehören, änderten ihr Stimmverhalten. Mittwoch ja, Donnerstag nein. Getrieben durch einen Redebeitrag der AfD, in dem auch das Anliegen des Bündnisses völlig falsch wiedergegeben wurde. Felix Kalbe, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ Die Grünen im Stadtrat der Stadt Gotha erklärt hierzu: „Wer den Antrag gelesen hat und sich mit dem Bündnis »Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten« auch nur im Ansatz beschäftigt hat, hätte die Sinnhaftigkeit der Forderungen erkennen müssen: Derzeit sind die Hürden zur Einrichtung von Tempo 30 Zonen für Kommunen sehr hoch. Lediglich vor Schulen und Kindertagesstätten oder bei erhöhten Gefahrenaufkommen, also an Stellen, wo es mehrere Male aus den gleichen Gründen Unfälle gab, dürfen heute solche Zonen eingerichtet werden. Das Bündnis fordert eine Erleichterung in dieser Regulierung. Es geht nicht um eine generelle Begrenzung auf 30 km/h. Allein die Tatsache, dass bundesweit über 430 Kommunen Mitglied dieses Bündnisses sind – mit Bürgermeister*innen aller Parteien – zeigt wie notwendig die Umsetzung dieses Anliegens ist. Wer – ohne ein Wort zur Debatte beizutragen – von einem Tag auf den nächsten seine Meinung so grundsätzlich ändert, der kann sich nur der Tragweite dieses Beschlusses nicht bewusst sein und sich nicht hinlänglich mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Das lässt mich stark an Ernsthaftigkeit des politischen Handelns einiger Stadträte der CDU zweifeln. Eine dunkle Stunde für die Stadt Gotha und die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger im Straßenverkehr.“ Die große Verwunderung tritt dadurch auf, dass auch in der Stadtratssitzung vom 23.06.2022 Bürgermeister Zillmann (CDU) in der Beantwortung einer Anfrage betonte, dass die Verwaltung sich mehr Entscheidungshoheit genau in dieser Frage wünsche. Nun ist ihm seine eigene Partei in den Rücken gefallen. Quo vadis, Gotha? Zum Hintergrund: Das Bündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ setzt sich dafür ein, die Bundesgesetzgebung zu Gunsten der kommunalen Selbstbestimmung zu verändern. Dabei sollen Gemeinden die Entscheidungskompetenz erhalten, an potenziellen Gefahrenstellen im Straßenverkehr Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuführen. Das Bündnis schreibt über sich selbst: „Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Die Erklärung der Initiativstädte (aus dem Positionspapier, Stand Juli 2021): Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher: 1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen. 2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume. 3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. 4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.“