Die Gothaer Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen übt Kritik an den von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Grünflächensatzung, die in der kommenden Stadtratssitzung zur Abstimmung kommen sollen.
Felix Kalbe, Fraktionsvorsitzender, erklärt dazu: „Die Grünflächensatzung sieht vor, Drohnenflüge über Grünflächen der Stadt Gotha gänzlich zu verbieten. Jedoch wird durch die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten bereits auf Bundesebene der Drohnenflug konkret geregelt. Somit ist es faktisch im Stadtgebiet Gotha ohne Ausnahmegenehmigung bereits verboten, Drohnenflüge durchzuführen. Das einzige Gebiet, auf dem rein rechtlich betrachtet, gemäß Angaben der Deutschen Flugsicherung, ein Flug erlaubt wäre, ist der Gothaer Schlosspark. Auf diesen hat jedoch die Grünflächensatzung keinerlei Einfluss, da es sich um Stiftungsgelände handelt. Mit einer solchen Regelung werden lediglich Flüge verboten, die ohnehin über Sondergenehmigungen erlaubt werden müssen. Etwaige Imagefilme der Stadt oder Pressefotos und Videobeiträge fürs Fernsehen in Vogelperspektive sind damit in Gotha zukünftig nicht mehr erlaubt.
Zusätzlich will die Stadtverwaltung auf städtischem Grün zukünftig jeglichen Genuss von Alkohol verbieten. Die Stadtratsfraktion erkennt zwar ein berechtigtes Interesse, den hier natürlich vorkommenden missbräuchlichen Verzehr alkoholischer Getränke zu untersagen, wie das bisher bereits der Fall war, ein Totalverbot halten wir jedoch für unangemessen. Wir setzen hier auf den verantwortungsbewussten und mündigen Bürger. Das gilt aus unserer Sicht ebenfalls für die Regelung zum Grillen an vorgesehenen Plätzen, die dann aber auch in ausreichender Form bereitgestellt werden müssen, wenn hier eine missbräuchliche Nutzung verhindert werden soll. Wenn, wie vorgesehen, nun auch die Nutzung der Spiel- und Bolzplätze Bestandteil der Satzung wird, dann sind mit Blick auf deren Öffnungs- und Nutzungszeiten aus unserer Sicht ebenfalls weiteren Anpassung erforderlich. Gerade in der Sommerzeit halten wir deren Nutzung bis 21.00 Uhr für angemessen und vertretbar, wollen wir doch den Aufenthalt und die Freizeitgestaltung im Freien und der Natur fördern, wozu jedoch auch attraktive Nutzungsbedingungen öffentlicher Anlagen eine wichtige Voraussetzung sind. Klar ist: ohne weitere Änderungen wird unsere Fraktion dem Satzungsentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen können.“
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