Der Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Gotha begrüßt die Aufhebung der anlässlich in diesem Winter in Thüringen auftretenden Geflügelpest im Dezember im Kreis Gotha verhängten Stallpflicht für Geflügelhalter. Wir wünschen uns jedoch, dass bei zukünftigen Ausbrüchen, zumal wenn diese ausschließlich und nur vereinzelt außerhalb des Kreisgebiets auftreten, seitens der Kreisverwaltung die ihr zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume deutlich besser genutzt werden und nicht, wie zum wiederholten Mal in der jüngeren Vergangenheit, derartig restriktive, in dieser Form deutlich überzogene Maßnahmen ergriffen werden.
Dazu erklärt Kreissprecher Albrecht Loth: "Immerhin waren in ganz Thüringen im Dezember 2021 nur wenige Fälle nachweisbar – so in den Kreisen Altenburg und Hildburghausen – kein einziger aber im Kreis Gotha und seinen Nachbarkreisen. Selbst im Landkreis Hildburghausen, wo in einem Geflügelbetrieb ein Ausbruch zu verzeichnen war und es starke Verdachtsmomente für infizierte Wildvögel als Ursache gab, wurde die Stallpflicht nur eingeschränkt, für bestimmte Gemeinden, verhängt und damit deutlich differenzierter angewandt als im Landkreis Gotha. Bei einem erneuten Auftreten sollte deshalb ernsthaft geprüft werden, ob nicht eine Stallpflicht nur für ornithologische Risikogebiete ausreichend ist. Auch im Kreis Gotha hat die Vergangenheit bewiesen, dass der Umgang mit Geflügelpest anders gehandhabt werden kann, als die unbefriedigende Situation in den letzten Jahren. So sollte stets mit bedacht werden, was derartig rigide Maßnahmen für die im Kreis vorhandenen Hobby-Geflügelhalter bedeuten, die häufig in Geflügelzuchtvereinen organisiert sind. Wenn aus deren Reihen immer mehr Mitglieder ihre Geflügelbestände aufgeben, weil sie die damit einhergehende, nicht artgerechte Stallpflicht den Tieren nicht zumuten wollen – besonders für Wassergeflügel wie Enten und Gänse ist diese eine Tortur -, sind perspektivisch gravierende, auch existenzbedrohende Auswirkungen für Vereine zu erwarten. Denn infolge der Corona-Einschränkungen der vergangenen beiden Jahre haben deren Aktive u. a. durch Absagen von Geflügelschauen bereits ohnehin erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Arbeit erfahren müssen. Nicht nur die Belange des Tierwohls müssen daher bei der Verhängung der Stallpflicht viel stärker beachtet werden, sondern auch das in den zahlreichen Geflügelzuchtvereinen mit großem Einsatz gelebte Engagement für den Erhalt alter Geflügelrassen, alten Kulturguts und damit die Belange einer nachhaltigen Landwirtschaft. Gerade in Zeiten der immer dringlicher werdenden Agrarwende muss dieser Aspekt der Kommunalpolitik ebenfalls ein wichtiges Anliegen sein. An dieser Stelle vermissen wir die oft genug bemühte Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement. Wir würden uns wünschen, dass in absehbarer Zeit seitens der Kreisverwaltung einmal das Gespräch mit den Betroffenen, bspw. den Geflügelzuchtvereinen, gesucht wird. Sensibilisiert für deren Sorgen und Nöte wird die Kreisverwaltung dann vielleicht, hoffentlich, deutlich flexibler prüfen und verhältnismäßig reagieren. Immerhin wird sich angesichts des bevorstehenden Frühjahrs und dem bald wieder einsetzenden Vogelzug diese Frage möglicherweise schon in kurzer Zeit erneut stellen."
Foto: © William Moreland
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