Von: KV Gotha
Ortstermin Dachwig vom 17.01.2018
Terminprotokoll: Dachwig, 17.01.2018 / 16.30 bis 17.15 Waldstück am Station (hier Wäldchen“ genannt) Teilnehmer: Dr. Burckhard Vogel, Rico Heinemann, Michael Göring (B90/Grüne) Volker Aschenbach (Bürgermeister) Herr Jens Müller (Bürgerinitiative) 1. Der Bürgermeister erläutert die Situation: Der Gemeinderat von Dachwig hat auf seiner Sitzung am 10.10.2017 (Beschluss Nr.73/2017) im, kommunalrechtlich gebotenen, nichtöffentlichen Teil die Geldmittel für Vorarbeiten zur Erstellung eines Erlasses einer Einbeziehungssatzung bewilligt. Der Beschluss wurde mit einer Enthaltung und ohne Gegenstimmen gefasst. Von 13 Gemeinderäten waren 11 anwesend. Der Beschluss wurde im Amtsblatt, nach erfolgter Prüfung durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung, veröffentlicht. Diese Einbeziehungssatzung soll die Voraussetzungen für eine spätere Beplanung der Fläche, auf der fünf Grundstücke zur Wohnbebauung prinzipiell ausweisbar wären, schaffen. Bei der Fläche, die für eine Bebauung ausgewählt wurde, handelt es sich um eine Waldfläche im Sinne des Waldgesetzes, die von ca. 40 jährigem Fichten und Kiefern geprägt und auch mit einigen Laubbäumen durchmischt ist. In diesem „Wäldchen“ standen früher Bungalows, die dem nahe gelegenen Sportzentrum als Übernachtungsmöglichkeiten für Gruppen dienten. Diese Bungalows sind inzwischen abgerissen, die massiven Funktionsgebäude für diese Bungalowsiedlung sind in Privathand gelangt und werden als Wohnhaus genutzt. Die Bürgerinitiative beabsichtigt, das „Wäldchen“ unbedingt erhalten und bemängelt hier auch das ganze Verfahren, in das die Anlieger nicht einbezogen waren und das deshalb „als geheimer Übergriff“ verstanden wurde. Ein Mitglied des Gemeinderates, das in der betreffenden Sitzung nicht anwesend war und sich deshalb auch nicht einbezogen fühlte, ist Mitglied der Bürgerinitiative. Die Unterlagen zur nichtöffentlichen Sitzung wurden, wie in Dachwig für den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung üblich, nicht schriftlich zugestellt, sondern als Tischvorlage ausgegeben. Diese Verfahrensweise ist nicht zwingend gesetzlich so geboten und deshalb, so nach Ansicht von Herrn Göring, diskutierbar. Der Bürgermeister erläutert: Die Gemeinde will angesichts der Nachfrage nach geeigneten Baugrundstücken neues Bauland ausweisen. Die Vorsprache beim Landratsamt hat die Auskunft erbracht, dass, vor einer Änderung des Flächennutzungsplanen mit der Ausweisung neuer Siedlungsflächen im Außenbereich zunächst verbindlich zu prüfen ist, ob im unbebauten Innenbereich Flächen für eine Ausweisung als Baufläche in Frage kommen. Bei der Überprüfung der im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstücke ist das Augenmerk auch auf die Fläche des „Wäldchen“ gefallen. Es liegt an einer, auf der anderen Seite gänzlich bebauten, Anliegerstrasse und bildet eine Art Trennung zwischen dem Gelände des Sportstations und dem Wohngebiet. Zwischen zwei vorhandenen Wohnhäusern auf der Wäldchenseite der Anliegerstrasse ist ein Gebiet von ca. 3.500 qm für eine mögliche Bebauung ins Auge gefasst. Der Einwand der Bürgerinitiative weist auf die besondere ökologische Situation des Wäldchens hin, weil viele Singvögel dort Nistmöglichkeiten haben. Auch Fotos von einer Walohreule werden gezeigt. Der Augenschein im Januar tagsüber kann das natürlich nicht verifizieren, der Bürgermeister weist die Fotos von der Eule einem Mischwald-Waldstück zu, das außerhalb des möglichen Planungsgebietes liegt und nicht beplant werden soll. Es wird auch der Einwand vorgetragen, dass das Wäldchen für den nahe gelegenen Kindergarten immer als nahes Ausflugsziel und Spielplatz genutzt wird und deshalb von großer Wichtigkeit für den Kindergarten ist. Für die Anlieger könnte aber wohl auch die Lärm- und Windbarriere, die das Wäldchen faktisch bildet, von Interesse sein, lässt die Augenscheinnahme der konkreten Situation vermuten. Der Bürgermeister trägt die Notwendigkeit der Erschließung von Bauland vor und bekräftigt, dass er auch mit einem ablehnenden Bescheid zu dem Vorhaben „Wäldchen“ leben könne, weil durch den dann damit erbrachten Nachweis der Nichtmöglichkeit von Verdichtung der innerörtlichen Wohnbebauung, die Möglichkeit der Ausweisung eines Baugebiet außerhalb der Innerörtlichkeit geschaffen werde. Von der Bürgerinitiative wird die Notwendigkeit der weiteren Ausweisung von Bauland bezweifelt, da die Situation der meist älteren Bewohner des Wohngebietes in Zukunft freiwerdende Einfamilienhäuser und damit eine „Entspannung“ auf dem Grundstücksmarkt erwarten lässt. Der Bürgermeister erläutert den, nach einschlägigen Erfahrungen vermutlich zwei Jahre dauernden Zeitraum, an den bei einer jetzt erlassenen Einbeziehungssatzung zu denken wäre, bevor überhaupt eine Bebauung möglich wäre. Er weist auf die gesetzlichen Möglichkeiten hin, die die Bürger haben, während der einzelnen Planungsschritte Einwände und Bedenken förmlich vorzutragen, die dann im Abwägungsprozess zur Planung berücksichtigt und abgewogen werden müssen. Er weist auch darauf hin, dass mögliche naturschutzrechtliche Belange und auch Fragen des Emissionsschutzes, hier Lärm vom Sportstation, natürlich bei allen Planungsschritten berücksichtigt werden und Bestandteil der Planungen sein müssen. 2. Es werden Maßnahmen besprochen, die ins Auge gefasst sind um das Totholz aus dem Wäldchen zu beseitigen. Das ist durch Augenscheinnahme offensichtlich auch nötig: Der Bürgermeister muss Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrsicherheit veranlassen, was auch angesichts der Nutzung des Wäldchens durch den Kindergarten unabweisbar ist. Dr. Vogel erläutert einschlägige Rechtsprechung zur Notwendigkeit solcher Maßnahmen und unterstützt darin die Absicht des Bürgermeisters. Die Bedenken der Bürgerinitiative, dass die Totholzbeseitigung durch großzügigere Abholzung gleichsam „Fakten schaffen“ würde und das Wäldchen faktisch zerstöre, weist der Bürgermeister zurück. Fazit: Der Ortstermin war sachlich und emotional völlig entspannt. Das war möglich wohl auch durch die Tatsache, dass in der am vorhergehenden Abend stattgefundene Ratssitzung die Argumente unter reger Bürgerbeteiligung schon einmal ausgetauscht waren. Bündnis 90/Die Grünen unterstützt prinzipiell Bürgerinitiativen, die eine Beteiligung an den Planungen und Entwicklungen ihrer Orte sich vornehmen und sich so über die Wahlen hinaus in die Kommunalpolitik einbringen wollen. Rico Heinemann wird Verbindung zur Bürgerinitiative halten und gegebenenfalls Unterstützung bei Fragen und/oder bei Einwänden zu eventueller Plänen in der Zukunft geben bzw. diese vermitteln.